Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21 - 1 Ss 12/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32086
OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21 - 1 Ss 12/21 (https://dejure.org/2021,32086)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.06.2021 - 2 Rev 8/21 - 1 Ss 12/21 (https://dejure.org/2021,32086)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 2 Rev 8/21 - 1 Ss 12/21 (https://dejure.org/2021,32086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,32086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Rechtsmittelbeschränkung: zulässige Herausnahme der Nichtanordnung einer Maßregel nach § 64 StGB aus Rechtsmittelangriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Herausnahme der Nichtanordnung einer Maßregel nach § 64 StGB ist aus dem Rechtsmittelangriff grundsätzlich möglich und unterliegt - wie auch im Übrigen bei Rechtsmittelbeschränkungen - den allgemeinen Voraussetzungen der Trennbarkeit und Widerspruchsfreiheit. ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Herausnahme einzelner Maßregeln im Berufungsverfahren Trennbarkeit eines Titels bei eigenständiger Überprüfungsmöglichkeit des Verbleibenden Beachtung der Widerspruchsfreiheit bei Herausnahme einzelner Maßregeln Zulässige Reduzierung des Rechtsmittels ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Dies gebietet, dem in der Rechtsmittelerklärung zum Ausdruck kommenden Willen im Rahmen des rechtlich Möglichen Rechnung zu tragen (vgl. BGHSt 24, 185; 29, 359).

    Im Hinblick auf das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit ist zu gewährleisten, dass die im Falle nach einer Teilanfechtung stufenweise entstehende aus zwei Erkenntnissen zusammengefügte Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGHSt 29, 359; BGHSt 41, 57; BGHSt 62, 155; BGH NStZ-RR 2012, 202; BGH NStZ-RR 2013, 54, Urteil vom 18. Juli 2012, Az.: 2 StR 605/11; BGH NStZ-RR 2014, 58, Beschluss vom 24. September 2013, Az.: 2 StR 397/13; Senat, Beschluss vom 3. Juni 2019, Az.: 2 Rev 16/19).

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Im Hinblick auf das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit ist zu gewährleisten, dass die im Falle nach einer Teilanfechtung stufenweise entstehende aus zwei Erkenntnissen zusammengefügte Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGHSt 29, 359; BGHSt 41, 57; BGHSt 62, 155; BGH NStZ-RR 2012, 202; BGH NStZ-RR 2013, 54, Urteil vom 18. Juli 2012, Az.: 2 StR 605/11; BGH NStZ-RR 2014, 58, Beschluss vom 24. September 2013, Az.: 2 StR 397/13; Senat, Beschluss vom 3. Juni 2019, Az.: 2 Rev 16/19).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Im Hinblick auf das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit ist zu gewährleisten, dass die im Falle nach einer Teilanfechtung stufenweise entstehende aus zwei Erkenntnissen zusammengefügte Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGHSt 29, 359; BGHSt 41, 57; BGHSt 62, 155; BGH NStZ-RR 2012, 202; BGH NStZ-RR 2013, 54, Urteil vom 18. Juli 2012, Az.: 2 StR 605/11; BGH NStZ-RR 2014, 58, Beschluss vom 24. September 2013, Az.: 2 StR 397/13; Senat, Beschluss vom 3. Juni 2019, Az.: 2 Rev 16/19).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Daher ist die Herausnahme der Nichtanordnung aus dem Rechtsmittelangriff grundsätzlich möglich (vgl. BGHSt 38, 362, Urteil vom 7. Oktober 1992, Az.: 2 StR 374/92).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Unwirksam ist die Beschränkung auf die Frage der Strafzumessung, wenn der Rechtsmittelführer sich mit seiner beschränkten Berufung gegen Tatsachen wendet, die zugleich im Sinne einer "Doppelrelevanz" auch einem anderen, nicht angefochtenen Teil der Entscheidung zugrunde liegen (vgl. BGH NJW 2001, 3134, betreffend Anfechtung der Aussetzungsentscheidung bei nicht angefochtener Maßregel nach §§ 69, 69a StGB).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Dies gebietet, dem in der Rechtsmittelerklärung zum Ausdruck kommenden Willen im Rahmen des rechtlich Möglichen Rechnung zu tragen (vgl. BGHSt 24, 185; 29, 359).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Im Hinblick auf das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit ist zu gewährleisten, dass die im Falle nach einer Teilanfechtung stufenweise entstehende aus zwei Erkenntnissen zusammengefügte Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGHSt 29, 359; BGHSt 41, 57; BGHSt 62, 155; BGH NStZ-RR 2012, 202; BGH NStZ-RR 2013, 54, Urteil vom 18. Juli 2012, Az.: 2 StR 605/11; BGH NStZ-RR 2014, 58, Beschluss vom 24. September 2013, Az.: 2 StR 397/13; Senat, Beschluss vom 3. Juni 2019, Az.: 2 Rev 16/19).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit);

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Im Hinblick auf das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit ist zu gewährleisten, dass die im Falle nach einer Teilanfechtung stufenweise entstehende aus zwei Erkenntnissen zusammengefügte Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGHSt 29, 359; BGHSt 41, 57; BGHSt 62, 155; BGH NStZ-RR 2012, 202; BGH NStZ-RR 2013, 54, Urteil vom 18. Juli 2012, Az.: 2 StR 605/11; BGH NStZ-RR 2014, 58, Beschluss vom 24. September 2013, Az.: 2 StR 397/13; Senat, Beschluss vom 3. Juni 2019, Az.: 2 Rev 16/19).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Wegen der sich aus der Zweispurigkeit des strafrechtlichen Rechtsfolgensystems ergebenden prinzipiellen Unabhängigkeit von Strafe und Maßregel ist die Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten nach § 64 StGB ein für eine selbständige Nachprüfung geeigneter Urteilsteil und damit ein Beschwerdepunkt, auf den das Rechtsmittel grundsätzlich beschränkt werden kann (vgl. BGH NJW 1963, 1414; BGHSt 24, 132).
  • BGH, 23.04.1963 - 5 StR 13/63
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2021 - 2 Rev 8/21
    Wegen der sich aus der Zweispurigkeit des strafrechtlichen Rechtsfolgensystems ergebenden prinzipiellen Unabhängigkeit von Strafe und Maßregel ist die Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten nach § 64 StGB ein für eine selbständige Nachprüfung geeigneter Urteilsteil und damit ein Beschwerdepunkt, auf den das Rechtsmittel grundsätzlich beschränkt werden kann (vgl. BGH NJW 1963, 1414; BGHSt 24, 132).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht